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Wirtschaftsprüfung


Verlässliche Entscheidungsgrundlagen schaffen

Als eines unserer Kernaufgabengebiete umfasst die Wirtschaftsprüfung neben der klassischen, gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfung auch Sonderprüfungen, insbesondere im Zusammenhang mit Kapitalerhöhungen oder Umstrukturierungen sowie Bewertungsachverhalte.

Abschlussprüfungen

Die gesetzliche sowie freiwillige Prüfungen von Jahres- und Konzernabschlüssen stellen den Kern unserer Tätigkeit dar. Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes konzentrieren wir uns auf die Analyse Ihrer Geschäftsrisiken. Hierbei berücksichtigen wir die Sicht aller am Erfolg des Unternehmens Beteiligten. Durch ständige planmäßige interne und externe Fortbildung aller Kanzleimitglieder sichern wir einen hohen Qualitätsstandard und unterliegen selbstverständlich auch der regelmäßigen unabhängigen externen Qualitätskontrolle („Peer Review“) im Sinne der Wirtschaftsprüferordnung.

  • Gesetzliche und freiwillige Prüfungen von Jahresabschlüssen nach HGB und IFRS
  • Gesetzliche und freiwillige Prüfungen von Konzernabschlüssen nach HGB und IFRS
  • Prüfung von gemeinnützigen Unternehmen

Sonderprüfungen

Unsere Tätigkeiten umfassen:

  • Sonderprüfungen nach gesellschaftsrechtlichen Vorschriften, wie Gründungs-, Kapitalerhöhungs-, Verschmelzungsprüfungen
  • Prüfungen gemäß Makler- und Bauträgerverordnung; § 34 c Gewerbeordnung
  • Prüfungen nach Haushaltsgrundsätzegesetz
  • Prüfung nach EEG
  • Prüfung nach Verpackungsverordnung
  • Due-Diligence-Prüfungen

Unternehmensbewertung

Wir führen Unternehmensbewertungen für steuerliche und andere Anlässe für Sie durch.

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Wir beraten Sie gerne!

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